Wie viel Mindestsicherung bekomme ich?

Wiener Mindestsicherung 2023 pro Monat:

1 Person1.053,64 €
2 Personen in einem Haushalt1.580,46 €
pro Kind bis 18 im gemeinsamen Haushalt284,48 €


Mindestsicherung pro Monat für Personen zwischen 18 und 25 Jahren:

1 Person in Ausbildung1.053,64 €
1 Person nicht in Ausbildung 790,23 €
1 Person in Ausbildung im gemeinsamen Haushalt mit Eltern790,23 €
1 Person nicht in Ausbildung im gemeinsamen Haushalt mit Eltern526,82 €
1 Person in Ausbildung im gemeinsamen Haushalt mit Partner*in790,23 €
1 Person nicht in Ausbildung im gemeinsamen Haushalt mit Partner*in526,82 €

Wenn ich eine Behinderung über 50 % habe, bekomme ich zur Mindestsicherung 189,66 € Behindertenzuschlag pro Monat (2023) dazu.
Ich muss der MA 40 meinen Behindertenpass zeigen.


Von der Mindestsicherung werden abgezogen:

Einkommen,
Arbeitslosengeld
Notstandshilfe
Unterhaltszahlungen
Kinderbetreuungsgeld
Pensionen
– und andere Einkünfte

Das heißt, dass ich weniger Mindestsicherung bekomme, wenn ich noch andere Einkünfte habe.

Beispiel:
Ich arbeite geringfügig und verdiene 500 € pro Monat.
Ich lebe alleine.
2023 würde ich 1.053,64 € Mindestsicherung bekommen.
1.053,64 € minus 500 € = 553,64 €
Ich bekomme also 553,64 € Mindestsicherung.

Familienbeihilfe und Pflegegeld werden nicht abgezogen.

Ich muss der MA 40 melden, wenn ich einen Job finde, etwas (dazu-)verdiene, oder wenn sich mein Einkommen ändert, ich also mehr oder weniger verdiene. Ich muss der MA 40 alle Änderungen meiner Einkünfte melden.


Die Mindestsicherung wird für eine Bedarfsgemeinschaft berechnet. Das sind alle Personen, die in einem Haushalt leben.
Es wird also auch geschaut, ob mein*e Partner*in Geld verdient oder etwas besitzt.

Das ist keine Bedarfsgemeinschaft:
– eine Wohngemeinschaft („WG“)
volljährige Personen, also Personen über 18, die mit zumindest einem Elternteil zusammen leben (außer Personen unter 21, die eine schulische Ausbildung machen, die sie schon begonnen haben, bevor sie 18 waren)


Ich bekomme 12 Mal im Jahr Mindestsicherung.


Die Berechnung der Mindestsicherung ist individuell und oft kompliziert.
Wenn ich Fragen zur Mindestsicherung habe, bekomme ich kostenlose Beratung bei der Sozialberatung Wien.
Termin vereinbaren: 01 9978043 (Montag & Mittwoch von 9 bis 14 Uhr, Dienstag & Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr)
E-Mail: beratung@sozialberatungwien.at