Ich bin Betroffene*r von Gewalt / Menschenhandel / Frauenhandel.

Wenn ich als Drittstaatsangehörige*r von Gewalt, Menschenhandel oder Frauenhandel betroffen bin, kann ich beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eine Aufenthaltsberechtigung nach Paragraph 57 AsylG beantragen.

Um diese Aufenthaltsberechtigung zu bekommen,

  • muss ich als „Opfer“ oder/und Zeug*in von Menschenhandel oder grenzüberschreitendem Prostitutionshandel in einem laufenden Strafverfahren oder Zivilverfahren sein,
  • und es darf keine Erteilungshindernisse geben (zum Beispiel Aufenthaltsverbot).

Die Aufenthaltsberechtigung gilt mindestens für 1 Jahr oder solange das Strafverfahren oder Zivilverfahren noch offen ist.

Mit einer Aufenthaltsberechtigung darf ich arbeiten.
Ich brauche aber eine Beschäftigungsbewilligung vom AMS. Die Beschäftigungsbewilligung beantragt mein*e Arbeitgeber*in beim AMS.



Nach einem Jahr kann ich beim BFA eine Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung gemäß Paragraph 59 AsylG beantragen.

Ich brauche weiterhin ein laufendes Strafverfahren oder Zivilverfahren, und es darf keine Erteilungshindernisse geben.

Dann bekomme ich die Aufenthaltsberechtigung nach Paragraph 59 für 1 weiteres Jahr.


Wenn ich neben dem laufenden Strafverfahren oder Zivilverfahren auch noch

  • Deutschkenntnisse auf A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung),
  • finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • eine Unterkunft (Mietvertrag oder Wohnrechtsvertrag) und
  • eine Krankenversicherung habe,
  • und wenn es keine Erteilungshindernisse gibt (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),

bekomme ich von der MA 35 eine Rot-Weiß-Rot Karte plus.

ACHTUNG
Den Antrag muss ich beim BFA stellen und nicht bei der MA 35!

Mit einer Rot Weiß Rot Karte plus darf ich in Österreich arbeiten.
Ich brauche keine Beschäftigungsbewilligung mehr.

Wenn ich die Rot-Weiß-Rot Karte plus verlängern will, brauche ich kein laufendes Strafverfahren oder Zivilverfahren mehr.



Wenn ich humanitären/s Aufenthalt/Bleiberecht nach Paragraph 55 habe, darf ich mit einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS arbeiten.

Ich brauche Deutschkenntnisse auf A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung).



Wenn ich als EU-Bürger*in oder EWR-Bürger*in von Gewalt, Menschenhandel oder Frauenhandel betroffen bin und länger als 3 Monate in Österreich bleiben will, kann ich eine Anmeldebescheinigung beantragen, wenn ich arbeite und versichert bin.



Wenn ich als Frau* von Frauenhandel betroffen bin, kann ich zur LEFÖ-IBF – Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel gehen.

Dort bekomme ich
Unterstützung,
kostenlose, vertrauliche und anonyme Beratung
– und psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.
Ich kann in einer Schutzwohnung wohnen, und die IBF unterstützt mich auf dem Weg zum selbstständigen Wohnen.

Telefon: 01 796 92 98
Adresse: Lederergasse 35/12-15, 1080 Wien
E-Mail: ibf@lefoe.at
Instagram: lefoe_ibf

Flyer auf Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Indonesisch, Rumänisch, Russisch, Slowakisch, Spanisch, Tagalog, Ungarisch

Es gibt Informationen in verschiedenen Sprachen.

Broken promises? Human Trafficking in Austria (LEFÖ-IBF)


Wenn ich als Mann* von Menschenhandel betroffen bin, bekomme ich bei MEN VIA Unterstützung und Beratung.

Telefon: 0699 174 82 186
Adresse: Kundratstraße 3, 1100 Wien
E-Mail: kfn.via@gesundheitsverbund.at
Facebook: MEN VIA

Flyer auf Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Bulgarisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurdisch, Pashto, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Slowakisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch

MEN VIA unterstützt männliche Betroffene von Menschenhandel in ganz Österreich. Schau nicht weg, schau hin! (MEN VIA)
Video in vielen Sprachen