Ich bin Drittstaatsangehörige*r und Betroffene*r von Gewalt / Menschenhandel / Frauen*handel.

Eine „Aufenthaltsberechtigung Plus“ kann ich nur aus besonderen Gründen bekommen, zum Beispiel als Betroffene von Frauen*handel.

Dazu brauche ich:

  • finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen)
  • Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung).

Mit einer „Aufenthaltsberechtigung plus“ darf ich in Österreich arbeiten.



Als Betroffene von Frauenhandel kann ich eine Aufenthaltsberechtigung beantragen.

Mit einer Aufenthaltsberechtigung darf ich mit einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS arbeiten.



Nach einem Jahr auf kann ich die Rot Weiß Rot Karte plus beantragen.

Dazu brauche ich:

  • eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • eine Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel: Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung).
  • Das Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen ist 21 Jahre.

Mit einer Rot Weiß Rot Karte plus darf ich in Österreich arbeiten.