Urlaub

Ich habe das Recht auf 5 Wochen Urlaub pro Jahr.
Wenn ich Vollzeit oder jeden Tag arbeite, sind das 25 Arbeitstage (Montag bis Freitag).

Der Urlaub ist bezahlt.

Ich muss mit meinem*r Arbeitgeber*in meinen Urlaub vereinbaren
Ich kann nicht einfach auf Urlaub gehen, wann ich will. Mein*e Arbeitgeber*in kann mich auch nicht auf Urlaub schicken.

ÖGB-Verlag Arbeitsrecht in 90 Sekunden: Urlaub, Urlaubsanspruch (ÖGB-Verlag)

Ich muss nicht jedes Jahr meinen Urlaub konsumieren.
Ich kann meinen Urlaub auf das nächste Jahr übertragen.
Ich habe 3 Jahre Zeit, um meinen Urlaub zu verbrauchen. Wenn ich meinen Urlaub von 2022 nicht verbraucht habe, dann kann ich ihn bis Ende 2024 verbrauchen.

Urlaub darf nicht ausgezahlt werden.


Krank im Urlaub

Im Urlaub verliere ich die Urlaubstage nicht, wenn ich

  • mehr als drei Tage krank bin,
  • meinem*r Arbeitgeber*in sage, dass ich krank bin,
  • und eine Krankenstandsbestätigung bringe/schicke.

Krankheit verlängert den Urlaub nicht. Wenn der Urlaub zu Ende ist oder ich wieder gesund bin, muss ich wieder arbeiten gehen.


Nach 25 Jahren Arbeit habe ich das Recht auf 6 Wochen Urlaub.
Ich muss nicht die ganze Zeit in der gleichen Firma gearbeitet haben.
Es werden maximal 7 Jahre aus anderen Arbeitsverhältnissen und Schulzeiten angerechnet. Wenn ich ein Studium abgeschlossen habe, dann werden maximal 12 Jahre angerechnet.

Nach manchen Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen bekomme ich schon früher Extra-Urlaubstage.


Wenn ich bei einer Firma aufhöre zu arbeiten und noch Urlaub offen habe, dann wird mir der Urlaub ausbezahlt.


Wenn ich Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekomme und auf Urlaub fahre, muss ich das dem AMS melden

Wenn ich Mindestsicherung („Sozialhilfe“) bekomme, muss ich der MA 40 melden, wenn ich auf Urlaub fahre.

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