Altersteilzeit


Wenn ich älter bin und weniger arbeiten will, kann ich mit meinem*r Arbeitgeber*in eine Altersteilzeit vereinbaren.

In der Altersteilzeit kann ich um 40 bis 60 % weniger arbeiten. Das heißt, ich kann meine Arbeitszeit um 40 bis 60 % reduzieren.

Beispiel:
Ich arbeite jetzt 40 Stunden pro Woche und gehe in Altersteilzeit.
Wenn ich in der Altersteilzeit meine Arbeitszeit um

  • 40 % reduziere, dann arbeite ich 24 Stunden pro Woche.
  • 50 % reduziere, dann arbeite ich 20 Stunden pro Woche.
  • 60 % reduziere, dann arbeite ich 16 Stunden pro Woche.


Ich kann mit meinem*r Arbeitgeber*in auch eine „geblockte Altersteilzeit“ vereinbaren.
Das bedeutet, dass ich in meiner Altersteilzeit für eine bestimmte Zeit „voll“ arbeite und dann eine Zeit lang gar nicht mehr arbeite.
Ab 1.1.2024 plant die Regierung, die geblockte Altersteilzeit schrittweise abzuschaffen.


In der Altersteilzeit bekomme ich Arbeitsentgelt und Lohnausgleich:

  • Für die Arbeitszeit bekomme ich Arbeitsentgelt.
    Das Arbeitsentgelt ist mehr als Lohn oder Gehalt – zum Beispiel Überstundenentgelt inklusive Zuschläge, Provisionen, Leistungsentgelte, Sachbezüge etc.
  • Der Lohnausgleich beträgt 50% der Differenz zwischen dem Arbeitsentgelt vor der Altersteilzeit und dem Arbeitsentgelt in der Altersteilzeit.
    Den Lohnausgleich bekomme ich von meinem*r Arbeitgeber*in.

Beispiel:
Ich arbeite 40 Stunden pro Woche und verdiene 2000 € brutto im Monat.
In der Altersteilzeit reduziere ich meine Arbeitszeit um 50% auf 20 Stunden pro Woche.

Arbeitsentgelt vor der Altersteilzeit:2000 €
Arbeitsentgelt in der Altersteilzeit:1000 €
Differenz:1000 €
Lohnausgleich:500 €

In der Arbeitsteilzeit bekomme ich 1500 € brutto pro Monat (1000 € Arbeitsentgelt + 500 € Lohnausgleich).

Wenn ich in Altersteilzeit bin, zahlt mein*e Arbeitgeber*in die Sozialversicherungsbeiträge (= Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung) weiter – in der gleichen Höhe wie vor meiner Altersteilzeit.
Die Altersteilzeit wirkt sich also nicht negativ auf meine Pension aus. Das heißt, ich bekomme genauso viel Pension wie ich ohne Altersteilzeit, also ohne Reduktion meiner Arbeitszeit, bekommen hätte.

Auch die Abfertigung wird auf Basis der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeit berechnet.

Ich kann in Altersteilzeit gehen, wenn ich nur noch 5 Jahre bis zur Regelpension habe.

Ich kann in Österreich
als Frau* mit 60 bis 65 Jahren (mehr Infos hier)
als Mann* mit 65 Jahrenin Pension
gehen.

Das bedeutet, dass
Frauen* bis jetzt ab 55 Jahren in Altersteilzeit gehen konnten
und Männer* ab 60 Jahren.

Die Altersteilzeit kann bis zu fünf Jahre dauern.

Ich kann nicht in Altersteilzeit gehen, wenn ich in Regelpension gehen kann.

Wenn ich wissen möchte, wann ich in Altersteilzeit gehen kann und wie viel Geld ich in der Altersteilzeit bekomme, kann ich das mit dem Altersteilzeitrechner berechnen:




Damit ich in Altersteilzeit gehen kann, muss ich

  • in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein;
  • im letzten Jahr vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 60 % der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit beschäftigt gewesen sein;
    Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 24 Stunden, bei 38,5 Stunden sind das 23,1 Stunden pro Woche.
  • und mindestens 3 Monate vor Beginn der Altersteilzeit bei dem*r Arbeitgeber*in beschäftigt gewesen sein.


Die Altersteilzeit muss mit dem*r Arbeitgeber*in schriftlich vereinbart, genehmigt und beim AMS beantragt werden.


Ich kann auch während der Altersteilzeit gekündigt werden.
Ich darf aber nicht gekündigt werden, weil ich meine Arbeitszeit reduziere oder reduzieren will.
Außerdem kann die Kündigung auch hinsichtlich Altersdiskriminierung bzw. Sozialwidrigkeit geprüft werden.


Mein*e Arbeitgeber*in kann einen Antrag stellen und bekommt einen Teil der Mehrkosten (für den Lohnausgleich und die Sozialversicherungsbeiträge) vom Arbeitsmarktservice (AMS) zurück.