befristet / unbefristet
Wenn ich beginne zu arbeiten, bekomme ich normalerweise einen unbefristeten Vertrag.
Es gibt Kündigungsfristen, wenn ich kündigen möchte, oder mein*e Arbeitgeber*in mich kündigen will.
Manchmal wird nur für eine bestimmte Zeit ein*e Mitarbeiter*in gesucht. Die Arbeitsstelle ist dann also befristet. Ich weiß also schon von Anfang an, bis wann ich in dem Job arbeiten kann.
Der Job endet automatisch mit der Befristung. Es braucht keine Kündigung.
Wenn mein Job zeitlich befristet ist, darf ich erst gehen, wenn der Vertrag ausläuft.
Um früher aufhören zu können, brauche ich einen Grund. Wenn mein*e Arbeitgeber*in mich schon früher entlassen will, braucht er*sie einen Grund.
Wenn mein*e Arbeitgeber*in und ich das wollen, kann ich auch nach der Befristung weiterarbeiten.
Wenn mein*e Arbeitgeber*in mir aber immer wieder nur einen befristeten Vertrag geben will, sollte ich mich bei der Arbeiterkammer informieren.
Wenn ich einen befristeten Vertrag habe und schwanger werde, kann ich über die Befristung hinaus weiterarbeiten. Ich kann bis zum Mutterschutz weiterarbeiten, also bis 8 Wochen vor dem Geburtstermin. Das gilt aber nicht immer, zum Beispiel gilt das nicht für Saisonarbeit und Karenzvertretungen.