Mein*e Arbeitgeber*in will mich kündigen / entlassen.

Wenn mein Job zeitlich befristet ist, darf ich erst gehen, wenn der Vertrag ausläuft.
Wenn mein*e Arbeitgeber*in mich schon früher entlassen will, braucht er*sie einen Grund. 

Wenn mein*e Arbeitgeber*in mich kündigen will und ich unbefristet angestellt bin, muss er*sie die Kündigungsfrist einhalten.
Wie lang die Kündigungsfrist ist, steht in meinem Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag.


Eine Kündigung kann schriftlich oder mündlich sein.
Wenn ich nur mündlich gekündigt werde, sollte ich aufschreiben, wann und durch wen die Kündigung ausgesprochen wurde und wann der Kündigungstermin ist.


Mein*e Arbeitgeber*in kann mich auch kündigen, während ich im Krankenstand bin.


Mein*e Arbeitgeber*in kann mich auch vom Dienst freistellen (= Dienstfreistellung).
Das bedeutet, dass ich in dieser Zeit nicht arbeiten muss, aber mein volles Entgelt bekomme.
Ich muss nicht zustimmen, während der Dienstfreistellung meinen Urlaub zu verbrauchen.


Ich kann meine Kündigung auch anfechten
Wenn ich glaube, dass meine Kündigung ungerechtfertigt ist, kann ich mich an meinen Betriebsrat, die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft wenden und mich beraten lassen.
Ist eine Kündigung diskriminierend, kann ich diese anfechten.
ACHTUNG
Fristen!


Ich kann mit meiner*m Arbeitgeber*in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbaren.
Das bedeutet, dass ich mich mit meinem*r Arbeitgeber*in darauf einige, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Eine einvernehmliche Auflösung ist jederzeit möglich, und es gibt keine Kündigungsfristen.


Mein*e Arbeitgeber*in kann mich auch entlassen („fristlose Entlassung“).
Eine Entlassung beendigt meinen Job sofort. Es gibt keine Fristen.
Für eine fristlose Entlassung muss mein*e Arbeitgeber*in aber schwerwiegende Gründe haben. Ein solcher Grund ist zum Beispiel, dass ich meine Arbeit nicht machen will. 

Wenn ich ohne Grund fristlos entlassen werde, kann ich zu meinem Betriebsrat, zur Arbeiterkammer oder zur Gewerkschaft gehen.
Ich kann klagen.
ACHTUNG
Sehr kurze Fristen! Ich sollte mich so sofort bei der Arbeiterkammer oder bei der Gewerkschaft melden.
Wenn ich die Klage gewinne, bekomme ich eine Entschädigung.

ACHTUNG
Wenn ich fristlos entlassen werde, bekomme ich 4 Wochen kein Arbeitslosengeld.


In der Probezeit kann mein*e Arbeitgeber*in jederzeit das Arbeitsverhältnis beenden. Er*sie muss keine Fristen und Termine einhalten und auch keinen Grund angeben.
ACHTUNG
Ist eine Beendigung diskriminierend, kann ich klagen.

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