Gesundheit & Krankheit
Rezeptgebühren-Befreiung
Für jedes Rezept, das ich in der Apotheke einlöse, muss ich eine Gebühr von 6,85 € bezahlen.
Wenn ich nicht viel Geld habe, muss ich diese Rezeptgebühr nicht bezahlen.
Ich bin automatisch von der Rezeptgebühr befreit, wenn ich
– Mindestsicherung („Sozialhilfe“) bekomme;
– Ausgleichszulage („Mindestpension“) bekomme; [auch zu Wie viel Pension bekomme ich?]
– Asylwerber*in in der Grundversorgung bin;
– Zivildienst oder ein freiwilliges Sozialjahr mache.
Ich muss also keinen Antrag stellen.
Wenn ich weniger als
– 1.110,26 € alleine oder
– 1.751,56 € zu zweit mit meinem*r Partner*in im gemeinsamen Haushalt (Stand: 2023)
verdiene, muss ich die Rezeptgebührenbefreiung bei meiner Krankenkasse beantragen.
Wenn ich bei der ÖGK bin, kann ich den Antrag online stellen, online ausfüllen oder herunterladen und per Post schicken an: ÖGK Wienerbergstraße 15–19, 1100 Wien
Wenn ich von der Rezeptgebühr befreit bin, zahle ich auch keinen Selbstbehalt/Kostenbeitrag für
- Krankenhausaufenthalte
- Reha
- Kur
- Heilbehelfe und Hilfsmittel
- Mitversicherung
Pflegegeld
Wenn ich im Alltag Hilfe brauche, weil ich krank bin oder eine Behinderung habe, kann ich Pflegegeld bekommen.