Gesundheit & Krankheit

Rezeptgebühren-Befreiung

Für jedes Rezept, das ich in der Apotheke einlöse, muss ich eine Gebühr von 6,85 € bezahlen.
Wenn ich nicht viel Geld habe, muss ich diese Rezeptgebühr nicht bezahlen.

Ich bin automatisch von der Rezeptgebühr befreit, wenn ich
Mindestsicherung („Sozialhilfe“) bekomme;
Ausgleichszulage („Mindestpension“) bekomme; [auch zu Wie viel Pension bekomme ich?]
Asylwerber*in in der Grundversorgung bin;
Zivildienst oder ein freiwilliges Sozialjahr mache.
Ich muss also keinen Antrag stellen.

Wenn ich weniger als
1.110,26 € alleine oder
1.751,56 € zu zweit mit meinem*r Partner*in im gemeinsamen Haushalt (Stand: 2023)
verdiene, muss ich die Rezeptgebührenbefreiung bei meiner Krankenkasse beantragen.

Wenn ich bei der ÖGK bin, kann ich den Antrag online stellen, online ausfüllen oder herunterladen und per Post schicken an: ÖGK Wienerbergstraße 15–19, 1100 Wien


Wenn ich von der Rezeptgebühr befreit bin, zahle ich auch keinen Selbstbehalt/Kostenbeitrag für

  • Krankenhausaufenthalte
  • Reha
  • Kur
  • Heilbehelfe und Hilfsmittel
  • Mitversicherung


Pflegegeld

Wenn ich im Alltag Hilfe brauche, weil ich krank bin oder eine Behinderung habe, kann ich Pflegegeld bekommen.