Ich arbeite und will während meiner Ausbildung/Weiterbildung nicht oder weniger arbeiten. (Bildungskarenz & Bildungsteilzeit)
Um mehr Zeit für meine Ausbildung oder Weiterbildung zu haben, kann ich in Bildungskarenz oder in Bildungsteilzeit gehen.
In der Bildungskarenz arbeite ich nicht (oder nur geringfügig) und mache eine Weiterbildung von mindestens 20 Stunden pro Woche.
Ich kann 2 bis 12 Monate in Bildungskarenz gehen.
Ich bekomme Weiterbildungsgeld.
In der Bildungsteilzeit arbeite ich 25 bis 50 % weniger und mache eine Ausbildung von mindestens 10 Stunden pro Woche.
Ich kann 4 bis 24 Monate in Bildungsteilzeit gehen.
Ich bekomme Bildungsteilzeitgeld.
Ich darf einmal von der Bildungskarenz in die Bildungsteilzeit oder von der Bildungsteilzeit in die Bildungskarenz wechseln.
Ich kann innerhalb von 4 Jahren entweder maximal 12 Monate in Bildungskarenz oder 24 Monate in Bildungsteilzeit gehen.
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit werden aufeinander angerechnet.
Beispiel:
Wenn ich 12 Monate Bildungsteilzeit gehe, kann ich dann noch 6 Monate in Bildungskarenz gehen.
Gehe ich 6 Monate in Bildungsteilzeit, kann ich dann noch 9 Monate in Bildungskarenz gehen.