Kündigung / Entlassung / Einvernehmliche Auflösung

Wenn ich meinen Job kündigen möchte oder mich mein*e Arbeitgeber*in kündigen will und ich Fragen habe, kann ich mich bei meinem Betriebsrat, bei der Gewerkschaft oder bei der Arbeiterkammer informieren und mich beraten lassen.


Wenn ich aufhöre zu arbeiten, muss mir mein*e Arbeitgeber*in ein Dienstzeugnis geben.
Ich muss auch eine endgültige Lohn- oder Gehaltsabrechnung bekommen.
Ich kann die Lohnabrechnung und das Dienstzeugnis von der Arbeiterkammer oder von der Gewerkschaft prüfen lassen.


Wenn ich aufhöre zu arbeiten, bin ich noch 6 Wochen lang krankenversichert.


Wenn ich gearbeitet habe und dann aufhöre zu arbeiten, also arbeitslos bin, bekomme ich Arbeitslosengeld.
Ich muss eine bestimmte Zeit lang mehr als geringfügig (2023: 500,91 €) verdient haben, um Arbeitslosengeld zu bekommen.

ACHTUNG
Wenn ich selbst kündige oder (fristlos) entlassen wurde, bekomme ich 4 Wochen kein Arbeitslosengeld.