Arbeitslosengeld

Wenn ich gearbeitet habe und dann aufhöre zu arbeiten, also arbeitslos bin, bekomme ich Arbeitslosengeld.
Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss ich vorher eine bestimmte Zeit lang mehr als geringfügig (2023: 500,91 €) gearbeitet haben.
Genauere Informationen dazu, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, finde ich hier:


Wenn ich unselbstständig arbeite und über der Geringfügigkeitsgrenze (2023: 500,91 €) verdiene, zahle ich automatisch in die Arbeitslosenversicherung ein. Ich habe also ein Recht auf Arbeitslosengeld, weil ich vorher selbst etwas eingezahlt habe.

Das Arbeitslosengeld bekomme ich vom AMS.
Das Arbeitslosengeld soll mir helfen, während der Arbeitssuche mein Leben zu finanzieren.


Informationen zum Arbeitslosengeld:


Wenn ich Arbeitslosengeld bekomme, dann bin ich automatisch krankenversichert.
Zeiten, in denen ich Arbeitslosengeld bekomme, zählen auch als Versicherungszeiten für die Pension.


Wenn ich kein Arbeitslosengeld mehr bekomme und noch keine neue Arbeit gefunden habe, kann ich Notstandshilfe beantragen.


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