Meine* Mutter* / mein* Vater* ist verstorben. (Waisenpension)

Wenn meine* Mutter* oder mein* Vater* verstorben ist, kann ich Waisenpension bekommen.
Das gleiche gilt auch für Wahleltern / Adoptiveltern oder Stiefeltern.
Stiefkinder müssen mit ihren Stiefeltern im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.