Mein*e Ehemann* / Ehefrau* / Mutter* / Vater* ist verstorben. (Witwen*pension / Witwer*pension, Waisenpension)

Wenn mein Ehemann*, meine Ehefrau*, meine Mutter* oder mein Vater* verstirbt, gelte ich als Hinterbliebene*r.

Als Hinterbliebene*r bekomme ich Hinterbliebenenpension.

Wenn mein* Ehemann* oder meine* Ehefrau* verstorben ist, kann ich Witwen*pension oder Witwer*pension bekommen.
Das gleiche gilt auch bei eingetragenen Partnerschaften.

Wenn meine* Mutter* oder mein* Vater* verstorben ist, kann ich Waisenpension bekommen.Das gleiche gilt auch für Wahleltern / Adoptiveltern oder Stiefeltern.