Ich darf arbeiten, wenn ich eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ habe.

Eine „Aufenthaltsberechtigung Plus“ kann ich nur aus besonderen Gründen bekommen, zum Beispiel als Betroffene von Frauenhandel.

Mit einer „Aufenthaltsberechtigung plus“ habe ich freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Nach einem Jahr auf kann ich die Rot Weiß Rot Karte plus beantragen.

Dazu brauche ich:

  • Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung),
  • Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen (21 Jahre).