Ich darf arbeiten, wenn ich eine „Daueraufenthalt – EU“-Karte habe.
Eine „Daueraufenthalt – EU“-Karte kann ich nach fünf Jahren Niederlassung beantragen.
Dazu brauche ich:
- Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (Modul 2 Integrationsvereinbarung),
- Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen (21 Jahre).
ACHTUNG
Wenn ich längere Zeit im Ausland (= außerhalb des EWR-Raums) bin/war, kann ich meinen Daueraufenthalt – EU verlieren!
Als Drittstaatsangehörige*r darf ich nicht mehr als 12 Monate im Ausland sein.
In diesen Ausnahmefällen darf länger (bis zu 24 Monate) im Ausland sein: Erkrankungen, Pflege Angehöriger, Wehrdienst, „soziale Verpflichtungen“
Wenn ich die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen will, darf ich nicht länger im Ausland sein!
Ich sollte mich rechtzeitig informieren! Ich kann zu einer Beratungsstelle gehen.
Ich kann meinen Daueraufenthalt – EU auch aufgrund bestimmter Straftaten verlieren!