Ich darf arbeiten, wenn ich eine „Daueraufenthalt – EU“-Karte habe.

Eine „Daueraufenthalt – EU“-Karte kann ich nach fünf Jahren Niederlassung beantragen.

Dazu brauche ich:

  • Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel: Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf B1-Niveau / Modul 2 Integrationsvereinbarung,
  • Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen (21 Jahre).

ACHTUNG
Aufgrund längerer Auslandsaufenthalte oder aufgrund bestimmter Straftaten kann ich meinen Daueraufenthalt – EU verlieren!