Ich darf arbeiten, wenn ich eine „Daueraufenthalt – EU“-Karte habe.
Eine „Daueraufenthalt – EU“-Karte kann ich nach fünf Jahren Niederlassung beantragen.
Dazu brauche ich:
- Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel: Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau / Modul 2 Integrationsvereinbarung,
- Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen (21 Jahre).
ACHTUNG
Aufgrund längerer Auslandsaufenthalte oder aufgrund bestimmter Straftaten kann ich meinen Daueraufenthalt – EU verlieren!