Ich darf arbeiten, wenn ich eine „Rot-Weiß-Rot Karte plus“ habe.
Eine „Rot-Weiß-Rot Karte plus“ kann ich beantragen, wenn ich Ehegatt*in oder minderjähriges unverheiratetes Kind einer*s Drittstaatsangehörigen bin, welche*r bereits eine Rot-Weiß-Rot-Karte, eine Rot-Weiß-Rot Karte plus oder eine Daueraufenthalt-EU Karte hat.
Dazu brauche ich:
- Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung),
- Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen (21 Jahre).