Ich darf arbeiten, wenn ich eine „Rot-Weiß-Rot Karte plus“ habe.

Eine „Rot-Weiß-Rot Karte plus“ kann ich beantragen, wenn ich Ehegatt*in oder minderjähriges unverheiratetes Kind einer*s Drittstaatsangehörigen bin, welche*r bereits eine Rot-Weiß-Rot-Karte, eine Rot-Weiß-Rot Karte plus oder eine Daueraufenthalt-EU Karte hat.

Dazu brauche ich:

  • Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung),
  • Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen (21 Jahre).