Ich darf arbeiten, wenn ich einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ habe.

Einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ kann ich beantragen, wenn ich Ehegatt*in oder minderjähriges unverheiratetes Kind einer*s Österreicher*in bin

Dazu brauche ich:

  • Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung),
  • Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen (21 Jahre).