Ich darf arbeiten, wenn ich einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ habe.
Einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ kann ich beantragen, wenn ich Ehegatt*in oder minderjähriges unverheiratetes Kind einer*s Österreicher*in bin
Dazu brauche ich:
- Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung),
- Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen (21 Jahre).