Ich darf arbeiten, wenn ich subsidiär Schutzberechtigte*r bin.
Wenn ich subsidiär Schutzberechtigte*r oder deren*dessen* Familienangehörige*r bin, habe ich freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Nach 5 Jahren kann ich Daueraufenthalt EU beantragen.
Wenn ich subsidiär Schutzberechtigte*r oder deren*dessen* Familienangehörige*r bin, habe ich freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Nach 5 Jahren kann ich Daueraufenthalt EU beantragen.