Ich darf eingeschränkt arbeiten, wenn ich eine Niederlassungsbewilligung oder eine Niederlassungsbewilligung Angehörige*r habe.

Wenn ich eine Niederlassungsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung Angehörige*r habe, darf ich nur mit einer gültigen Arbeitserlaubnis vom AMS arbeiten.

Nach 2 Jahren kann ich eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus mit freiem Arbeitsmarktzugang beantragen,

  • wenn ich „fortgeschritten“ integriert bin (zum Beispiel Deutschkenntnisse auf B1-Niveau habe),
  • oder wenn ich eine Arbeitserlaubnis habe,
  • oder wenn ich Ehegatt*in oder minderjähriges Kind einer Person bin, welche diese Voraussetzungen erfüllt hat.

Nach 5 Jahren kann ich einen „Daueraufenthalt EU“ beantragen. Dazu brauche ich:

  • Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (Modul 2 Integrationsvereinbarung),
  • Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen (21 Jahre).