Ich darf eingeschränkt arbeiten, wenn ich eine Niederlassungsbewilligung oder eine Niederlassungsbewilligung Angehörige*r habe.
Wenn ich eine Niederlassungsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung Angehörige*r habe, darf ich nur mit einer gültigen Arbeitserlaubnis vom AMS arbeiten.
Nach 2 Jahren kann ich eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus mit freiem Arbeitsmarktzugang beantragen,
- wenn ich „fortgeschritten“ integriert bin (zum Beispiel Deutschkenntnisse auf B1-Niveau habe),
- oder wenn ich eine Arbeitserlaubnis habe,
- oder wenn ich Ehegatt*in oder minderjähriges Kind einer Person bin, welche diese Voraussetzungen erfüllt hat.
Nach 5 Jahren kann ich einen „Daueraufenthalt EU“ beantragen. Dazu brauche ich:
- Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (Modul 2 Integrationsvereinbarung),
- Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen (21 Jahre).