Ich darf eingeschränkt arbeiten, wenn ich Künstler*in bin.
Wenn ich Künstler*in bin, darf ich für bis zu 6 Monaten mit einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS arbeiten.
Ich kann eine „Niederlassungsbewilligung Künstler“ beantragen. Dazu brauche ich:
- Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel: Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung).
Mit der „Niederlassungsbewilligung Künstler“ kann ich selbstständig oder unselbstständig als Künstler*in arbeiten.