Ich bin Drittstaatsangehörige*r und bin seit 5 Jahren in Österreich.

Nach 5 Jahren Niederlassung in Österreich kann ich eine „Daueraufenthalt – EU“-Karte beantragen.

Dazu brauche ich:

  • eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • eine Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel: Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf B1-Niveau / Modul 2 Integrationsvereinbarung.
  • Das Mindestalter für Ehepaare / eingetragene Partner*innen ist 21 Jahre.

Mit einem „Daueraufenthalt – EU“ darf ich in Österreich arbeiten.

ACHTUNG
Wenn ich längere Zeit im Ausland war oder aufgrund bestimmter Straftaten kann ich meinen Daueraufenthalt – EU verlieren!