Ich bin Drittstaatsangehörige*r und bin seit 5 Jahren in Österreich.
Nach 5 Jahren Niederlassung in Österreich kann ich eine „Daueraufenthalt – EU“-Karte beantragen.
Dazu brauche ich:
- eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- eine Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel: Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau / Modul 2 Integrationsvereinbarung.
- Das Mindestalter für Ehepaare / eingetragene Partner*innen ist 21 Jahre.
Mit einem „Daueraufenthalt – EU“ darf ich in Österreich arbeiten.
ACHTUNG
Wenn ich längere Zeit im Ausland war oder aufgrund bestimmter Straftaten kann ich meinen Daueraufenthalt – EU verlieren!