„Niederlassungsbewilligung“
Wenn ich einen Daueraufenthalt in einem anderen EU-Land habe, kann ich eine „Niederlassungsbewilligung“ beantragen.
Dazu brauche ich:
- eineUnterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
- ausreichendefinanzielle Mittel,
- eineKrankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung)
- und einen Quotenplatz.