„Niederlassungsbewilligung“

Wenn ich einen Daueraufenthalt in einem anderen EU-Land habe, kann ich eine „Niederlassungsbewilligung“ beantragen.

Dazu brauche ich:

  • eineUnterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
  • ausreichendefinanzielle Mittel,
  • eineKrankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung)
  • und einen Quotenplatz.