Ich bin Drittstaatsangehörige*r und bin Künstler*in.
Wenn ich Künstler*in bin, darf ich für bis zu 6 Monaten mit einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS arbeiten.
Ich kann eine „Niederlassungsbewilligung Künstler“ beantragen.
Dazu brauche ich:
- eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- eine Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung).
Mit der „Niederlassungsbewilligung Künstler“ kann ich selbstständig oder unselbstständig als Künstler*in arbeiten.