Ich bin Drittstaatsangehörige*r und bin Künstler*in.

Wenn ich Künstler*in bin, darf ich für bis zu 6 Monaten mit einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS arbeiten.

Ich kann eine „Niederlassungsbewilligung Künstler“ beantragen.

Dazu brauche ich:

  • eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • eine Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung).


Mit der „Niederlassungsbewilligung Künstler“ kann ich selbstständig oder unselbstständig als Künstler*in arbeiten.

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