Ich will nach einer Scheidung in Österreich bleiben und habe einen Aufenthaltstitel Familienangehöriger.

Wenn ich einen Aufenthaltstitel Familienangehöriger habe und mich scheiden lasse, kann ich weiterhin in Österreich bleiben, wenn ich selbst die Voraussetzungen erfülle.

Die Voraussetzungen sind:

  • Unterkunft (zum Beispiel Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung)

Ich sollte mich schon vor der Scheidung informieren, was ich brauche, um nach der Scheidung in Österreich bleiben zu dürfen.

Wenn ich diese Voraussetzungen nicht erfülle, sollte ich am besten eine Beratungsstelle kontaktieren.

Wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle, darf ich nur dann in Österreich bleiben, wenn schwerwiegende Gründe (wie zum Beispiel Gewalt) vorliegen.


Ich muss die Behörde (in Wien die MA 35) über meine Scheidung innerhalb eines Monats informieren und eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plusbeantragen.