Beim Gehalt / Lohn / bei der Bezahlung ist Diskriminierung verboten!

Lohndiskriminierung aufgrund von

  • ethnischer Zugehörigkeit / Herkunft / Hautfarbe,
  • Geschlecht / Familienstand / Kindern,
  • sexueller Orientierung,
  • Alter,
  • Behinderung,
  • Religion oder Weltanschauung

ist verboten!

Wenn ich die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit wie mein*e Kolleg*in mache, muss ich gleich viel Geld wie er*sie bekommen.
Ich darf nicht weniger Geld bekommen, nur weil ich zum Beispiel eine Frau* oder ein*e Migrant*in bin.

Frauen* verdienen immer noch weniger Lohn / Gehalt als Männer*.
Deshalb bekommen sie auch weniger Arbeitslosengeld; und das ist ein Grund, warum Frauen* später auch weniger Pension als Männer* bekommen.
Deshalb die Forderung: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Bekomme ich für die gleiche Arbeit weniger Geld als mein*e Kolleg*in, habe ich Anspruch auf Bezahlung der Differenz und Schadenersatz.

Ich habe 3 Jahre Zeit, beim Arbeits- und Sozialgericht zu klagen oder meinen Fall kostenlos bei der Gleichbehandlungskommission vorzutragen.
Ich kann mich zuerst an die Gleichbehandlungskommission und dann an das Gericht wenden oder an beide gleichzeitig.
Die Arbeiterkammer berät mich, bevor ich das Gericht und/oder die Gleichbehandlungskommission einschalte. Ich kann mich bei der Arbeiterkammer telefonisch informieren und/oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
Für Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht kann ich einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft stellen und so kostenlos vor Gericht vertreten werden.