Wer ist krankenversichert?

Ich bin krankenversichert, wenn ich…

  • arbeite und über der Geringfügigkeitsgrenze (2023: 500,91 €/Monat) verdiene.
    Auch als freie Dienstnehmer*in bin ich krankenversichert, wenn ich über der Geringfügigkeitsgrenze verdiene.
    Die Krankenversicherung ist Teil der Sozialversicherung.
    Wenn ich arbeite, bezahlen mein*e Arbeitgeber*in und ich die Sozialversicherung und damit auch die Krankenversicherung. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden von meinem Brutto-Einkommen abgezogen.
  • Lehrling bin.

  • Arbeitslosengeld bekomme.
  • Notstandshilfe bekomme.

  • Umschulungsgeld (berufliche Maßnahmen der Rehabilitation) bekomme.
  • Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) oder Bildungsteilzeitgeld bekomme.

  • Mindestsicherung („Sozialhilfe“) bekomme.

  • Pensionist*in bin.

  • mich bei einem*r versicherten Angehörigen (zum Beispiel Partner*in, Elternteil) mitversichern lasse. (Formular)


Wenn ich nicht krankenversichert bin, kann ich mich selbst versichern.
Es gibt drei Arten der Selbstversicherung:


Wenn ich nicht versichert bin, muss mich ein/e Ärzt*in nur im Notfall behandeln. Das gilt auch dann, wenn ich keinen Aufenthaltstitel („Visum“) habe.

Wenn ich nicht versichert bin und keinen Notfall habe, muss ich die Behandlung selbst zahlen.

Wenn ich nicht versichert bin, kein Geld habe und zum*r Ärzt*in gehen muss, kann ich ins Gesundheitszentrum Amber-Med oder ins Krankenhaus der Barmherzigen Brüder gehen. Dort kann ich kostenlos behandelt werden. Hier finde ich mehr Informationen dazu.