Arbeitslosengeld & Notstandshilfe

Wenn ich gearbeitet habe und dann aufhöre zu arbeiten, also arbeitslos bin, bekomme ich Arbeitslosengeld.
Ich muss eine bestimmte Zeit lang mehr als geringfügig (2023: 500,91 €) gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld zu bekommen.


Wenn ich kein Arbeitslosengeld mehr bekomme und noch keine neue Arbeit gefunden habe, kann ich Notstandshilfe beantragen.


Wenn das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe zu wenig zum Leben sind, kann ich auch noch Mindestsicherung (= „Sozialhilfe“) beantragen.