Studienbeihilfe

Wenn ich (und meine Eltern) nicht genug Geld habe(n), um mein Studium zu finanzieren, kann ich Studienbeihilfe (SBH) beantragen.


Wer kann SBH bekommen?
– Österreicher*innen
– EWR-Staatsbürger*innen mit Recht auf Daueraufenthalt (länger als 5 Jahre in Österreich)
– Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit Recht auf Daueraufenthalt
– Familienangehörige von Österreicher*innen
– Konventionsflüchtlinge
– …


Um SBH zu bekommen, muss ich das Studium vor meinem 33. Geburtstag beginnen.
Als Selbsterhalter*in, Studierende mit Kind(ern), Studierende mit Behinderung und im Fall von Masterstudien kann ich länger SBH beantragen.


Antragsfristen:
für das Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember
für das Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai


Ich muss ein bestimmtes Mindestausmaß an ECTS-Punkten nachweisen.
Ich darf die Mindeststudienzeit um maximal ein Semester überschreiten.


Ob und wie viel SBH ich bekommen kann, kann ich mit dem Stipendienrechner (AK) herausfinden:


Als SBH-Bezieher*in kann ich auch einen Fahrkostenzuschuss bekommen.


Wenn ich SBH bekomme und selbstversichert bin, bekomme ich ab 27 einen Versicherungskostenbeitrag von 19 € pro Monat.


Wenn ich Fragen zur SBH habe, kann ich mich bei der Stipendienstelle informieren:
Telefon: 01 60173-0 (Mo., Di., Do., Fr. 9–12 h)
Für eine persönliche Beratung brauche ich einen Termin.