Wohnen & Energie
Wenn ich Mindestsicherung bekomme, bekomme ich auch Mietbeihilfe.
Wenn ich wenig Einkommen habe, kann ich Wohnbeihilfe beantragen.
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Wenn ich in einer Notsituation bin, kann ich ein Ansuchen auf Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen stellen.
Ich bin in einer solchen Notsituation, wenn ich die Dinge, die ich zum Leben brauche, nicht mehr zahlen kann, also zum Beispiel wenn ich
– meine Miete nicht mehr zahlen kann und deshalb Angst habe, meine Wohnung zu verlieren
– eine hohe Energierechnung (Jahresabrechnung) bekomme, die ich nicht bezahlen kann
– notwendige Reparaturen oder Installationen in meiner Wohnung nicht bezahlen kann
– die Kaution für eine Wohnung nicht zahlen kann und deshalb wohnungslos/obdachlos werde oder bleibe
Um die Förderung zu bekommen, muss ich
– in Wien gemeldet sein (Hauptwohnsitz)
– österreichische*r Staatsbürger*in sein oder mindestens drei Monate in Österreich leben (mit Aufenthaltspapieren/„Visum“)
Ich muss zuerst die MA 40 kontaktieren: 01 4000 8040
Dann bekomme ich einen Termin in einem Sozialzentrum:
- Bezirke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 20: Walcherstraße
– Bezirke 10, 12 und 23: Lemböckgasse
– Bezirke 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19: Linke Wienzeile
– Bezirke 11, 21 und 22: Beatrix-Kempf-Gasse
ACHTUNG
Ich bekomme kein Geld für schon bezahlte Rechnungen.
Informationen auf Deutsch, Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch
WOHNSCHIRM
Der WOHNSCHIRM schützt mich, wenn ich
- Mietschulden habe und in Gefahr bin, meine Wohnung zu verlieren (WOHNSCHIRM Miete)
- und/oder meine Energiekosten nicht bezahlen kann (WOHNSCHIRM Energie).
Der WOHNSCHIRM ist eine Unterstützung für Menschen, die keine Sozialleistungen oder Beihilfen beziehen.
Wenn ich Sozialleistungen oder Beihilfen beziehe, kann ich
– die Wohnungssicherung Plus oder
– die Energieunterstützung Plus beantragen.
Wenn ich den WOHNSCHIRM Miete beantragen will, kann ich mich hier beraten lassen:
- Wenn ich in einer Gemeindewohnung wohne:
Adresse: Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien
Telefon: 05 75 75 75 - Wenn ich in einer privaten Mietwohnung oder in einer Genossenschaftswohnung wohne:
Volkshilfe – FAWOS
Adresse: Erdbergstraße 228, 1110 Wien
Telefon: 01 2185690
E-Mail: fawos@volkshilfe-wien.at
Wenn ich den WOHNSCHIRM Energie beantragen will, kann ich in eine Beratungsstelle gehen.
Wohnungssicherung Plus
Die Wiener Wohnungssicherung Plus unterstützt mich, wenn ich in Gefahr bin, meine Wohnung zu verlieren, weil ich Mietschulden habe.
Ich kann die Unterstützung bekommen, wenn ich seit mindestens 6 Monaten in Wien lebe und
- Mindestsicherung („Sozialhilfe“)
- Wohnbeihilfe
- Ausgleichszulage („Mindestpension“),
- Arbeitslosengeld
- oder Notstandshilfe bekomme
- oder von den GIS-Gebühren befreit bin
- …
Ich kann Hilfe bei Mietschulden über 400 € und unter 15.000 € bekommen.
Es werden 70 % der Mietschulden übernommen.
Die restlichen 30 % muss ich selbst auf einmal oder in Raten bezahlen.
ACHTUNG
Ich bekomme kein Geld für Rechnungen, die ich schon bezahlt habe.
Ich kann die Wohnungssicherung Plus vom 4. September 2023 bis 29. Februar 2024 beantragen.
Wenn ich in einer Gemeindewohnung wohne, kann ich mich hier beraten lassen:
ab 25 Jahren: MA 40 Zielgruppenzentrum, Erdbergstraße 228, 1110 Wien
bis 24 Jahren: Zielgruppenzentrum U25, Lehrbachgasse 18, 1120 Wien
Wenn ich in einer privaten Mietwohnung oder in einer Genossenschaftswohnung wohne, kann ich mich hier beraten lassen:
Volkshilfe – FAWOS
Adresse: Erdbergstraße 228, 1110 Wien
Telefon: 01 2185690
E-Mail: fawos@volkshilfe-wien.at
Energieunterstützung Plus
Die Energieunterstützung Plus hilft mir, wenn ich meine Energierechnungen nicht bezahlen konnte und Schulden gemacht habe.
Ich kann die Unterstützung bekommen, wenn die Rechnung auf meinen Namen ist und ich
- Mindestsicherung („Sozialhilfe“)
- Wohnbeihilfe
- Ausgleichszulage („Mindestpension“),
- Arbeitslosengeld
- oder Notstandshilfe bekomme
- oder von den GIS-Gebühren befreit bin
- …
Pro Haushalt werden maximal 500 € gefördert.
Die Förderung wird direkt an meinen Energieanbieter ausbezahlt.
ACHTUNG
Jahresabrechnungen und Endabrechnungen dürfen nicht älter als 60 Tage sein, wenn ich den Antrag stelle.
Aktuelle Rechnungen und Mahnungen dürfen nicht älter als 14 Tage sein, wenn ich den Antrag stelle.
Ich bekomme kein Geld für Rechnungen, die ich schon bezahlt habe.
Ich kann die Energieunterstützung Plus vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2023 beantragen.
Wenn ich noch Fragen habe oder Hilfe bei dem Antrag brauche, kann ich mich bei der MA 40 informieren:
Telefon: 01 4000-8040
Eigenmittelersatzdarlehen für geförderten Wohnraum/eine Genossenschaftswohnung
Für eine Genossenschaftswohnung muss ich Eigenmittel haben.
Wenn ich nicht genug Geld habe, kann ich ein Eigenmittelersatzdarlehen beantragen.
Ein Eigenmittelersatzdarlehen ist ein Kredit vom Land Wien. Ich bezahle nur 1 % Zinsen.
Ich kann ein Eigenmittelersatzdarlehen bekommen, wenn
- ich österreichische*r Staatsbürger*in
oder EU-Bürger*in bin
oder die letzten 5 Jahre mit Aufenthaltspapieren („Visum“) in Österreich gelebt habe - ich einen Mietvertrag oder einen Kaufvertrag für die Wohnung habe
- das Netto-Einkommen aller Personen im Haushalt über dem Mindesteinkommen liegt
- das Netto-Einkommen aller Personen im Haushalt unter den Höchsteinkommensgrenzen der Förderstufe 4 liegt
Ob und wie viel Darlehen ich bekommen kann, kann ich hier berechnen.
Junge Familien können auch noch eine Grundkostenförderung beantragen.
Es gibt auch noch andere Beihilfen und Förderungen im Bereich Wohnen.
Wenn ich wohnungslos/obdachlos bin oder Angst habe, wohnungslos zu werden, kann ich Beratung und Betreuung bekommen.
In Wien gibt es verschiedene Notunterkünfte und Schlafstellen für wohnungslose Menschen.