Freier Dienstvertrag

Beim freien Dienstvertrag vereinbare ich mit meinem*r Dienstgeber*in eine Arbeitsleistung.

Für die Arbeitsleistung vereinbare ich auch das Entgelt.


Als freie*r Dienstnehmer*in kann ich meine Arbeit „freier“ organisieren als in einem „echten Arbeitsverhältnis“.
Ich kann zum Beispiel meine Arbeitszeit selbst bestimmen und mich vertreten lassen.


Als freie Dienstnehmer*in habe ich aber leider nicht die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer*innen in einem „echten Arbeitsverhältnis“.

Das bedeutet zum Beispiel, dass ich

Wenn ich krank bin, bekomme ich kein Geld von meinem*r Dienstgeber*in.
Ab dem 4. Tag, an dem ich nicht arbeiten kann, bekomme ich aber Krankengeld von der Krankenkasse.
Wie viel ich bekomme, hängt von meinem Entgelt der letzten 3 Monate und der Dauer des Krankenstandes ab.
Wenn ich geringfügig gearbeitet und mich selbst versichert habe, bekomme ich fix 179,90 € pro Monat.

Wenn ich schwanger bin, gilt für mich aber auch das Mutterschutzgesetz.
Das heißt, dass ich spätestens 8 Wochen vor und mindestens 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten darf.

Ich darf auch nicht gekündigt werden, wenn oder weil ich schwanger oder in Mutterschutz bin.


Wenn ich mehr als geringfügig (2023: 500,91 €) arbeite, zahlt mein*e Dienstgeber*in von meinem Brutto-Entgelt Sozialversicherungsbeiträge für die
Krankenversicherung,
Pensionsversicherung
– und Arbeitslosenversicherung.
Das heißt, ich bin unfallversichert, krankenversichert, pensionsversichert und arbeitslosenversichert.

1,53 % von meinem Brutto-Entgelt kommt in die Vorsorgekasse für meine Abfertigung.


Meistens stelle ich eine Honorarnote für meine Arbeit aus.
Ich werde normalerweise pro Stunde bezahlt.


Ich sollte immer meine Arbeitszeiten dokumentieren. Das heißt, ich sollte mir jeden Tag aufschreiben, wann ich wie lange gearbeitet habe.


Als freie Dienstnehmer*in gelte ich als Unternehmer*in.
Ich muss mein Einkommen selbst versteuern.
Das heißt, ich muss eine Einkommensteuererklärung machen.


Als freie Dienstnehmer*in habe ich das Recht auf einen Dienstzettel.
Was muss auf meinem Dienstzettel stehen?


Als freie*r Dienstnehmer*in bin ich Mitglied der Arbeiterkammer (AK).
Bei Fragen kann ich mich also bei der AK informieren.


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