Ich möchte studieren und habe ein Kind(er).

Als Studierende mit Kind(ern) kann ich länger Studienbeihilfe (SBH) beantragen, ich bekomme ich eine höhere SBH, und ich kann länger SBH beziehen.


Wenn ich SBH oder ein Studienabschluss-Stipendium bekomme, kann ich einen Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung beantragen.


Ich kann mich wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung auch vom Studium beurlauben lassen oder mein Studium unterbrechen.