Leben während der Arbeitssuche finanzieren
Wenn ich gearbeitet habe und dann aufhöre zu arbeiten, also arbeitslos bin, bekomme ich Arbeitslosengeld.
Ich muss eine bestimmte Zeit lang mehr als geringfügig (2023: 500,91 €) verdient haben, um Arbeitslosengeld zu bekommen.
Wenn ich kein Arbeitslosengeld mehr bekomme und noch keine neue Arbeit gefunden habe, kann ich Notstandshilfe beantragen.
Wenn das Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu wenig zum Leben ist, kann ich auch noch Mindestsicherung (= „Sozialhilfe“) beantragen.
Ich kann Mindestsicherung bekommen, auch wenn ich nicht gearbeitet habe und kein Arbeitslosengeld oder keine Notstandshilfe bekomme.
Ich kann Mindestsicherung auch beantragen, wenn ich arbeite, aber nicht genug verdiene.
Es gibt auch andere Beihilfen und Begünstigungen.
Wenn ich Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekomme, kann ich geringfügig (2023: 500,91 €) dazuverdienen, ohne dass mir Geld gekürzt oder gestrichen wird.
Wenn ich arbeite und Mindestsicherung bekomme, wird mein Einkommen von der Mindestsicherung abgezogen. Das heißt, dass ich weniger Mindestsicherung bekomme, wenn ich selbst etwas verdiene.