Mehr Schutz vor Diskriminierung!

Das Gesetz schützt mich leider nicht vor allen Formen von Diskriminierung. In manchen Bereichen und aus manchen Gründen gibt es zu wenig Rechtsschutz vor Diskriminierung und Belästigung.


Das Gleichbehandlungsgesetz schützt mich nur vor Diskriminierung am formellen Arbeitsmarkt, also wenn ich angemeldet arbeite.
Wenn ich „ohne Papiere“, „informell“ oder „undokumentiertarbeite, schützt mich das Gesetz nicht vor Diskriminierungen und Belästigungen. Es braucht mehr Schutz vor Diskriminierung – auch für Menschen, die ohne Papiere arbeiten!


Beim Zugang zu Gütern oder Dienstleistungen verbietet das Gesetz Diskriminierung nur aufgrund meines Geschlechts, meiner ethnischen Zugehörigkeit und einer Behinderung.
Diskriminierungen und Belästigungen aufgrund meiner sexuellen Orientierung, meines Alters, meiner Religion oder Weltanschauung sind gesetzlich nicht verboten.
Das Gesetz bietet also keinen Schutz, wenn zum Beispiel ein schwules Paar in einem Lokal wegen seiner sexuellen Orientierung beschimpft wird, oder wenn eine Muslimin wegen ihrer Religion eine Wohnung nicht bekommt.


Wenn ich am Arbeitsmarkt diskriminiert werde, habe ich weniger Chancen auf einen guten Job. Ich verdiene wenig(er) und habe wenig(er) Geld.

Wegen meines geringen Einkommens werde ich dann oft auch in anderen Bereichen diskriminiert.
Armut kann zu Benachteiligungen im Bereich der Gesundheit, der Bildung und des Wohnens führen.

Wenn ich zum Beispiel als alleinerziehende Frau* oder Migrant*in wenig verdiene, ist es schwieriger für mich, eine Wohnung zu mieten.

Diskriminierung führt so zu noch mehr Diskriminierung.

Um die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen, muss ich ein bestimmtes Einkommen nachweisen, also genug Geld verdienen. Ich darf keine Mindestsicherung („Sozialhilfe“) beziehen und muss außerdem für die österreichische Staatsbürgerschaft bezahlen. Ich muss auch für manche Aufenthaltstitel („Visum“) ein Einkommen nachweisen.


Frauen* verdienen weniger als Männer*, auch weil sie oft Teilzeit arbeiten und häufig auch unbezahlt arbeiten (Kindererziehung, Haushalt, Pflege Angehöriger).

Weil Frauen* weniger verdienen, bekommen sie auch weniger Arbeitslosengeld und später auch weniger Pension.

Frauen* sind stärker armutsgefährdet.


Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist auch in Medien und Werbung nicht vom Gesetz verboten.

Das Gesetz verbietet auch sexistische Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in der Schule nicht.


Je nachdem, welche Staatsbürgerschaft oder welchen Aufenthaltsstatus ich habe, habe ich unterschiedliche Chancen und Möglichkeiten:
Wenn ich keine österreichische Staatsbürgerschaft habe, darf ich zum Beispiel nicht wählen.

Die Mindestsicherung (= „Sozialhilfe“) bekomme ich nur dann, wenn ich die österreichische oder eine EWR-Staatsbürgerschaft oder einen unbefristeten Aufenthalt (zum Beispiel Daueraufenthalt – EU) habe.


Personen, die nicht so gut Deutsch können oder Deutsch mit Akzent sprechen werden in vielen Bereichen benachteiligt: im Bildungssystem, im Gesundheitssystem, im Zugang zu Informationen

Das Gesundheitssystem in Österreich ist leider sehr einsprachig.
Ärzt*innen sprechen meist nicht die Muttersprachen der Migrant*innen und es gibt zu wenige Dolmetscher*innen im Spital.
Deshalb haben nicht alle Menschen die gleichen Chancen auf eine gute medizinische Behandlung.

Kinder, die nicht gut Deutsch können, kommen in Extra-Klassen = Deutschförderklassen.
Kinder werden damit ausgegrenzt. Oft verlieren Kinder so 1 bis 2 Schuljahre. Das ist Diskriminierung!


Menschen, die nicht viele Jahre in der Schule waren oder nicht so gut/schnell lesen und schreiben können, werden in vielen Bereichen benachteiligt.

Migrant*innen müssen für manche Aufenthaltstitel („Visum“) und die österreichische Staatsbürgerschaft Deutschprüfungen machen. Für Menschen, die nicht so viel Erfahrung mit Prüfungsformaten haben oder/und die erst als Erwachsene lesen und schreiben gelernt haben, sind diese Prüfungen sehr schwierig.

Menschen, die schon früher im Zugang zu Bildung benachteiligt wurden, werden also wieder diskriminiert.


Oft kommt es zu Diskriminierungen aufgrund verschiedener Merkmale zur gleichen Zeit.
Als Frau* werde ich mehrfach diskriminiert, zum Beispiel
– wenn ich eine Behinderung habe,
– wenn ich eine Migrantin* oder Angehörige einer ethnischen Minderheit (zum Beispiel Roma) bin,
– als Schwarze Frau / woman of color,
– wenn ich Kopftuch trage,
– wenn ich Kinder / Betreuungspflichten habe oder Alleinerzieherin* bin,
– wenn ich älter bin
– …


Das Recht und die Gesetze müssen erweitert und angepasst werden, um mehr Schutz vor Diskriminierung zu bieten!