Steuern

Je mehr ich verdiene, desto mehr Steuern zahle ich.


Als Arbeitnehmer*in zahle ich Lohnsteuer, wenn ich Teilzeit oder Vollzeit arbeite.

Wenn ich geringfügig arbeite, also bis 500,91 € (2023) verdiene, zahle ich keine Steuern.

Wenn ich arbeite, wird die Lohnsteuer jeden Monat von meinem Brutto-Entgelt abgezogen.

Für die Sonderzahlungen (= Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) zahle ich weniger Steuern als für das normale Monatsentgelt.


Wenn ich unselbstständig arbeite, kann mir jedes Jahr über die Arbeitnehmer*innenveranlagung Geld zurückholen.


Wenn ich mehrere Jobs habe und zusammen mehr als geringfügig arbeite, also mehr als 500,91 € (2023) pro Monat verdiene, muss ich Sozialversicherungsbeiträge für die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pensionsversicherung nachzahlen.

Wenn ich über 17.111 € pro Jahr (2023) verdiene, muss ich auch Steuern nachzahlen.


Wenn ich unselbstständig arbeite und über 12.756 € im Jahr (2023) verdiene, kann ich bis 730 € im Kalenderjahr aus selbstständiger Arbeit (Werkvertrag) steuerfrei dazuverdienen.


Mit dem AK-Zuverdienstrechner kann ich berechnen, wie viel Steuer und Sozialversicherung ich für mein zusätzliches Einkommen nachzahlen muss.


Als freie*r Dienstnehmer*in und als (Neue*r) Selbstständige*r gelte ich als Unternehmer*in.

Als Unternehmer*in muss ich mein Einkommen selbst versteuern.
Das heißt, ich muss eine Einkommensteuererklärung machen.


Wenn ich ein Kind/Kinder habe, kann ich über die Arbeitnehmer*innenveranlagung
oder über die Einkommensteuererklärung Absetzbeträge und Zuschläge beantragen:

  • Kindermehrbetrag
    wenn ich als Alleinerzieher*in oder Alleinverdiener*in so wenig verdiene, dass ich (fast) keine Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahle
    Ich bekomme den Kindermehrbetrag automatisch.
  • Unterhaltsabsetzbetrag
    wenn ich für ein Kind, das nicht mit mir im gleichen Haushalt wohnt, Unterhalt bezahle


Wenn ich Schulden beim Finanzamt habe, kann ich eine Stundung oder eine Ratenzahlung beantragen.
Hier finde ich Musteransuchen auf Stundung und auf Ratenvereinbarung.


Wenn ich Fragen zum Thema Steuer für Arbeitnehmer*innen habe, kann ich mich bei der Arbeiterkammer (AK) informieren: 01 501 65 1207
Kontaktformular

Wenn ich Fragen zum Thema Steuer für Selbstständige/Unternehmer*innen habe, kann ich mich bei der Wirtschaftskammer (WKO) informieren: 01 51450 1010
Adresse: Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien
Kontaktformular


Wenn ich Fragen zur Arbeitnehmer*innenveranlagung oder Einkommensteuererklärung habe, kann ich das Finanzamt kontaktieren:
Hotline für Privatpersonen: 050 233 233
Hotline für Unternehmer*innen: 050 233 333
FinanzOnline-Hotine: 050 233 790
Ich kann auch einen persönlichen Termin vereinbaren – unter 050 233 700 oder online.
Adresse: 3. Bezirk, Marxergasse 4 (U3 Landstraße)


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