Vollzeit / Teilzeit / geringfügig
Wenn ich so viele Wochenstunden arbeite, wie in meiner Arbeit die Normalarbeitszeit ist, dann arbeite ich Vollzeit.
Wenn die Normalarbeitszeit 38,5 Stunden ist, und ich 38,5 Stunden pro Woche arbeite, dann arbeite ich also Vollzeit.
Wenn ich weniger als die Normalarbeitszeit und mehr als geringfügig arbeite, arbeite ich Teilzeit.
Wenn ich weniger als 500,91 € (Stand: 2023) verdiene, arbeite ich geringfügig.
Es ist egal, wie viele Stunden pro Woche ich arbeite.
Wenn ich Vollzeit oder Teilzeit arbeite, bin ich
- unfallversichert und krankenversichert
- pensionsversichert
Wenn ich genug Versicherungszeiten habe, kann ich in Pension gehen. - arbeitslosenversichert
Wenn ich eine bestimmte Zeit lang arbeite und dann aufhöre zu arbeiten, bekomme ich Arbeitslosengeld.
Wenn ich geringfügig arbeite, bin ich nur unfallversichert, aber nicht krankenversichert. Ich kann mich selbst versichern.
Ich bin auch nicht pensionsversichert. Das bedeutet, dass die Zeiten, in denen ich geringfügig arbeite, nicht als Versicherungszeiten für die Pension zählen.
Ich bin auch nicht arbeitslosenversichert. Das bedeutet, dass ich kein Arbeitslosengeld bekomme, wenn ich aufhöre zu arbeiten.
Wenn ich mehrere Jobs habe und zusammen mehr als geringfügig arbeite, also mehr als 500,91 € (2023) verdiene, muss ich Sozialversicherungsbeiträge für die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pensionsversicherung nachzahlen.
Wenn ich über 17.111 € pro Jahr (2023) verdiene, muss ich auch Steuern nachzahlen.