Wer bekommt Wohnbeihilfe?

Ich kann Wohnbeihilfe bekommen, wenn ich

  • Österreichische*r Staatsbürger*in bin
  • EU-Bürger*in bin
  • Asylberechtigte*r bin
  • Bürger*in eines Drittstaates bin,
    wenn ich mindestens 5 Jahre in Österreich lebe (mit Aufenthaltspapieren/„Visum“)
    oder in einer Wohnung wohne, die mit einer Förderung von der Stadt Wien saniert wurde


Ich muss 

  • einen Mietvertrag, Nutzungsvertrag oder Kaufvertrag für die Wohnung haben,
  • selbst in der Wohnung gemeldet sein und
  • die Miete/den Kredit selbst bezahlen.


Um Wohnbeihilfe zu bekommen, brauche ich ein Einkommen.
Mein Einkommen muss mindestens so hoch sein wie das Mindesteinkommen.
Das Mindesteinkommen ist mein Nettoeinkommen plus Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Zum Einkommen zählen zum Beispiel auch
Pension
Arbeitslosengeld
Notstandshilfe
– Kinderbetreuungsgeld, Karenzgeld, Wochengeld
– Alimente
– Krankengeld
Studienbeihilfe, Selbsterhalter*innenstipendium

Mindest-Netto-Einkommen für 2023
für 1 Person1.053,64 €
für 2 Personen1.577,02 €
für jede weitere Personplus 523,38 €
für jedes Kindplus 162,57 €

Wenn ich das Mindesteinkommen im Moment nicht habe, kann ich trotzdem Wohnbeihilfe beantragen, wenn mein Einkommen in den letzten 10 Jahren irgendwann 12 Monate lang mindestens so hoch war wie das damals geltende Mindesteinkommen.


Wenn ich Mindestsicherung („Sozialhilfe“) bekomme, kann es sein, dass

  • ich keine Wohnbeihilfe bekomme
  • oder dass die Wohnbeihilfe gekürzt wird.

Wenn ich Mindestsicherung beziehe, bekomme ich auch eine Mietbeihilfe. Die Wohnbeihilfe und die Mietbeihilfe sind nicht das Gleiche.


Der Wohnbeihilfe Checker sagt mir, ob ich Wohnbeihilfe bekommen kann.