Ich darf eingeschränkt arbeiten, wenn ich… eine „Rot-Weiß-Rot“-Karte habe. eine „Blaue Karte – EU“ habe. Schüler*in oder Studierende bin. eine „Aufenthaltsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ habe. befristete Saison-Beschäftigte bin. eine Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft habe. Künstler*in bin. Asylwerberin bin. eine Aufenthaltsberechtigung habe. türkische*r Assoziationsarbeitnehmer*in bin. eine Niederlassungsbewilligung oder eine Niederlassungsbewilligung Angehörige*r habe.