Wiener Mindestsicherung / „Sozialhilfe“
In Wien heißt die „Sozialhilfe“ Mindestsicherung.
Wenn ich nicht genug Geld habe, um mein Leben zu finanzieren, kann ich Mindestsicherung beantragen.
Die Mindestsicherung ist das Minimum, also das Mindeste, was ich zum (Über-)Leben brauche.
Ich kann Mindestsicherung beantragen, wenn ich arbeitslos bin oder auch wenn ich arbeite, aber nicht genug verdiene.
Genauere Informationen dazu, ob ich Anspruch auf Mindestsicherung habe, finde ich hier:
Die Mindestsicherung ist ein Recht und kein Geschenk!
Wenn ich alle Voraussetzungen erfülle, dann habe ich ein Recht auf Mindestsicherung.
Informationen zur Mindestsicherung:
Die Wiener Mindestsicherung bekomme ich von der MA 40 (= „Sozialamt“).
Ich muss der MA 40 zum Beispiel melden, wenn ich
- einen Job finde, etwas (dazu-)verdiene, oder wenn sich mein Einkommen ändert
- umziehe,
- auf Urlaub fahre,
- krank bin
- …
Wenn ich Mindestsicherung bekomme, dann bin ich auch krankenversichert.
Zeiten, in denen ich Mindestsicherung bekomme, zählen nicht als Versicherungszeiten für die Pension.
Wenn ich Fragen zur Mindestsicherung habe, bekomme ich kostenlose Beratung bei der Sozialberatung Wien.
Termin vereinbaren: 01 9978043 (Montag & Mittwoch von 9 bis 14 Uhr, Dienstag & Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr)
E-Mail: beratung@sozialberatungwien.at
Servicetelefon MA 40: 01 4000-8040 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr )
E-Mail: servicestelle@ma40.wien.gv.at
weitere Informationen
- Mindestsicherung: Wer bekommt sie? (AK)
- Was ist die Wiener Mindestsicherung? (Sozialberatung Wien)
- Anspruch auf Mindestsicherung. Was sind die Voraussetzungen (Sozialberatung Wien)
- Berechnung der Mindestsicherung (Sozialberatung Wien)
- Mindestsicherung (Stadt Wien)
- Mindestsicherung, Mindest-Standards ab 1.1.2023 – MA 40 – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Stadt Wien/FSW)
- Video: Mindestsicherung | Anspruch + Berechnung 2023 (Sozialberatung Wien)