Diskriminierung
Am Arbeitsmarkt darf ich NICHT schlechter behandelt werden als andere Menschen – aufgrund
Wenn ich wegen eines oder mehrerer dieser Merkmale schlechter behandelt werde, ist das Diskriminierung.
Diskriminierung ist verboten!
In Österreich gibt es ein Gesetz gegen Diskriminierung (Gleichbehandlungsgesetz). Dieses Gesetz sagt, dass alle Menschen gleich behandelt werden müssen – egal woher ich komme, wie alt ich bin, welche Hautfarbe, welches Geschlecht, welche sexuelle Orientierung und welche Religion oder Weltanschauung ich habe.
Das Behinderteneinstellungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.
Diskriminierung ist verboten
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Ich darf nicht wegen der ethnischen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder eines anderen geschützten Merkmals einer Person, die mir nahesteht, diskriminiert werden.
Ich darf also zum Beispiel nicht diskriminiert werden, weil mein Ehemann Kurde ist oder weil mein Kind eine Behinderung hat.
Ich darf nicht gekündigt, entlassen oder benachteiligt werden, weil ich mich wegen Diskriminierung beschwere oder klage.
Ich darf auch nicht gekündigt, entlassen oder benachteiligt werden, weil ich eine*n Kolleg*in, die sich wegen Diskriminierung beschwert oder klagt, unterstütze.
Der*die Arbeitgeber*in muss Arbeitnehmer*innen vor Diskriminierungen und Belästigungen schützen!
Wenn Arbeitgeber*innen von Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, müssen sie etwas dagegen machen.